E - Rezept
Ab dem 01.01.2024 ersetzt das E-Rezept das heutige "rosa Kassenrezept " für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzeneimitteln. Arzneimittel, die auf besonderen Formularen verordnet werden, können derzeit noch nicht mit dem E-Rezept verschrieben werden ( z.B. Betäubungsmittel und Privatrezepte ). Hilfsmittel, Verbandsmittel, Teststreifen und Trinknahrung werden weiter wie herkömmlich verordnet.
Bedenken Sie bitte, dass Sie immer Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK ) bei sich haben und vorlegen müssen !!
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass 1 Tag zwischen Rezeptausstellung und Abholung in der Apotheke dazwischen liegen, da die Versendung der Rezepte nicht sofort während der Sprechstunde erfolgen kann!